Darum Hauptwohnsitz

  • Kassiere 120€ Ausbildungsprämie ohne versteckte Kosten
  • Erledige deine Behördengänge und vieles mehr direkt in Jena
  • Durch die Anmeldung deines Hauptwohnsitzes unterstützt du Jena beim Ausbau von Infrastruktur, Kultur- und Bildungsstätten
  • Pssst, Autofahrer aufgepasst: die Parkplatzsuche hat durch die mögliche Beantragung eines Anwohnerparkausweises ein Ende
  • Pssst, Lehramtstudis aufgepasst: erleichterte Suche nach einem Refendariatsplatz in der Umgebung

Und so einfach geht's: In 3 Schritten zum Hauptwohnsitz!

Zuerst online einen Termin beim Bürgerservice Jena buchen. Dazu Wohnung anmelden auswählen und anschließend Anmeldung einer Hauptwohnung“ klicken. Jetzt einfach mit der Bescheinigung deines Vermieters den Termin wahrnehmen.

Das Anmeldeformular samt Studienbescheinigung und der Kopie der Meldebestätigung der Stadt Jena dann per Mail an die INFOtake schicken oder in einen der beiden Briefkästen der INFOtake auf dem Ernst-Abbe-Platz werfen.

Die nächsten zwei Semester je 60 Euro überwiesen bekommen und mit vielen Vorteilen endlich in Jena durchstarten!

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VVK: 16. – 18.10.2023 auf dem Campus, Preis 5€    ——     2 Floors: Techno & 90er/200er

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FAQ

Jede Person, die ihren Wohnsitz wechselt, muss dies melden. Der Wohnsitz kann dabei entweder als Haupt- oder als Nebenwohnsitz angemeldet werden. Als nebenwohnsitzlich sollten sich jedoch nur diejenigen registrieren, die ihre Wohnung unregelmäßig nutzen. Wer jedoch seinen Lebensmittelpunkt aufgrund des Studiums oder der Ausbildung mit dem Umzug in die neue Stadt verlegt, sollte auch seinen Hauptwohnsitz dort anmelden.

Damit wird zugleich ein neuer Lebensabschnitt, der mit Souveränität und Selbstständigkeit einhergeht, begonnen. Das kann auch gezeigt werden! 

1. Die Ausbildungsunterstützung – 2 x 60 Euro

Neben dem Gefühl richtig angekommen zu sein, gibt es auch noch Taschengeld. Alle Studierenden/Auszubildenen, die sich mit Hauptwohnsitz anmelden, erhalten zwei Semester lang je 60 Euro von der Stadt. Der Antrag auf Ausbildungsunterstützung kann weiter oben heruntergeladen werden. Einfach bis zum 31.12.2023 ausfüllen, einreichen und anschließend kassieren.

2. Weniger Stress bei Behördengängen

Bei der Anmeldung deines Hauptwohnsitzes musst du nicht jedes Mal nach Hause fahren, um ein Formular auszufüllen, ein Auto anzumelden oder einen Personalausweis zu beantragen. All dies kannst du unkompliziert und schnell hier vor Ort erledigen. Alles ist um die Ecke oder gar online verfügbar. Außerdem landet so deine Post auch bei dir und nicht mehr im elterlichen Briefkasten, wo sie erst lange auf dich warten oder dir erst hinterher geschickt werden muss.

3. Annehmlichkeiten

Beispielsweise die kostenlose Entsorgung von Sperrmüll (der nächste Umzug kommt bestimmt!) oder einen Anwohnerparkausweis. Eben all die Kleinigkeiten, die beim wirklich richtig selbstständigen Leben und Wohnen nicht fehlen dürfen.

Neben den zahlreichen Vorteilen inklusive der Ausbildungsprämie heißt dich die Stadt Jena von ganzem Herzen in deiner neuen Heimat willkommen! Die Bezeichnung Studentenparadies kommt nicht von ungefähr: Die fast 25.000 Studenten bilden einen Großteil der Einwohner und prägen sowie bereichern das Jenaer Stadtbild enorm. Sie bringen Farbe in die Straßen, sorgen für eine lebendige Szene und junge Ideen im politischen und gesellschaftlichen Diskurs. Da du also viel für Jena tust, ist die Stadt auch bemüht, möglichst viel für dich zu tun. Ob Hoch- oder Independent-Kultur, Fußball oder Golf, urbane Infrastruktur oder unberührte Natur – deine Stadt setzt für ein überdurchschnittliches kulturelles, sportliches und soziales Angebot viele Hebel in Bewegung. Allerdings will die Aufrechterhaltung und Ausweitung dieser Angebote auch finanziert werden. Und hier kommst du ins Spiel: Denn für jeden Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Jena meldet, bekommt die Stadt Mittelzuweisungen vom Land Thüringen. Für mit Nebenwohnsitz gemeldete Bürger erhält sie diese Mittel nicht. Wenn du nun also deinen Lebensmittelpunkt nach Jena verlegt hast, so ist es auch fair, dich hier mit Hauptwohnsitz anzumelden. So trägst du dazu bei, dass Jena weiterhin mehr zu bieten hat. Davon profitierst auch du!

Ummelden ist ganz simpel: einfach den Personalausweis, die Vermieterbescheinigung der Wohnung sowie 15 Minuten Zeit mitnehmen und zum Bürgerservice gehen. Ein Termin muss vorher Online über die Webseite des Bürgerservice Jena gemacht werden – daher erspart man sich lästige Wartezeiten! Zum Semesterbeginn stellt die Stadt extra Mitarbeiter zur Verfügung, die für eine unkomplizierte und vor allem schnelle Anmeldung sorgen! Jetzt ganz einfach den Termin wahrnehmen und fertig ist der Hauptwohnsitz.

Die Ausbildungsprämie steht sowohl Studierenden als auch Auszubildenden zu. Sofern du neu nach Jena gezogen bist und deinen Hauptwohnsitz hier angemeldet hast.

Einfach das Antragsformular auf unserer Webseite (oder der des Studierendenwerks) downloaden, ausfüllen und gemeinsam mit der Studienbescheinigung oder dem Ausbildungsnachweis sowie der Kopie der Meldebestätigung durch den Bürgerservice Jena, bei der INFOtake in Jena abgeben. Alle Unterlagen können per Mail eingereicht werden oder in die Briefkästen der INFOtake auf dem Ernst-Abbe-Platz 5 eingeworfen werden. Alle Unterlagen müssen fristgerecht bis zum 31. Dezember für das laufende Kalenderjahr eingereicht werden.

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich und zeitversetzt im jeweils folgenden Kalenderjahr Mai, ohne Bescheid durch die Stadt Jena, überwiesen vom Studierendenwerk Thüringen.

Am 01. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz in Kraft. Das bedeutet, dass alle, die eine Wohnung oder WG beziehen, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde oder Bürgeramt der Stadt anmelden müssen. Wohnungsgeber müssen den Wohnungsnehmern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist anschließend der Meldebehörde bei der Anmeldung vorzulegen. Wer seinen Wohnsitz nicht oder verspätet anmeldet, muss mit hohen Bußgeldern und Verwaltungsgebühren rechnen. Von daher ist es ratsam, sich schnell nach dem Einzug darum zu kümmern. 

Die Ausbildungsprämie steht sowohl Studierenden als auch Auszubildenden zu. Sofern diese neu nach Jena gezogen sind und ihren Hauptwohnsitz als Auszubildende/r angemeldet haben, können auch diese die Prämie beantragen. 

Hausratversicherung, Krankenversicherung sowie Haftpflichtversicherungen laufen bis zum 25. Lebensjahr meist über die Eltern. Diese sind ortsunabhängig, sodass ein Hauptwohnsitzwechsel nichts daran ändert. Bei der GEZ (Rundfunkbeitrag) muss jede Wohneinheit den Beitrag zahlen – egal ob es dein Neben- oder Hauptwohnsitz ist. Alle Zuschüsse wie Bafög oder Wohngeld laufen ebenfalls über die Eltern und bleiben von deiner Hauptwohnsitzummeldung unberührt.

  1. Krankenversicherung

Wenn du unter 25 bist und kein eigenes Geld verdienst (bzw. unter dem aktuellen Freibetrag von 10.347 EUR), bist du automatisch in der Krankenversicherung deiner Eltern eingeschlossen. Dabei ist es vollkommen unabhängig, wo du deinen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz angemeldet hast. 

  1. KfZ-Anmeldung

Durch die seit März 2007 geltende neue Fahrzeugzulassungsverordnung bringt eine Anmeldung eine Ummeldepflicht des Kfz mit sich – wenn das Auto auch an diesem Ort am meisten genutzt wird! Im Gegenzug erhältst du die Möglichkeit eines neuen Kennzeichens (nur wenn du möchtest) sowie einen Anwohnerparkplatz. 

  1. Bafög, Kindergeld und Wohngeld der Eltern

Die Ummeldung nach Jena hat keine Auswirkung auf die Höhe des Bildungszuschusses, das Wohngeld der Eltern oder das Kindergeld. 

  1. Personalausweis/Reisepass 

Dokumente wie der Reisepass oder Personalausweis müssen nur dann neu am Hauptwohnsitz beantragt werden, wenn die alten Dokumente ablaufen. Somit muss man nicht mehr nach Hause fahren, um wichtige Papiere zu erneuern. 

  1. GEZ 

Wenn jemand seinen Wohnsitz (egal ob Haupt- oder Nebenwohnsitz) ändert, wird die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über diesen Wechsel informiert und stellt daraufhin eine Anfrage, ob sich Änderungen ergeben haben. Hier spielt es auch keine Rolle, ob du einen TV oder ein Radio besitzt – jede Wohneinheit (Wohnung, WG) muss den Rundfunkbeitrag bezahlen, daran ändert der Haupt- oder Nebenwohnsitz nichts! (Ausnahme bei Bafög-Empfänger/-innen: hier kann man von der GEZ befreit werden)

  1. Rechtschutzversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Solange man nicht wirtschaftlich selbständig ist, also kein regelmäßiges Einkommen über dem Freibetrag verdient, ist man bei den meisten Versicherungen bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert. Lediglich die, die schon eine Ausbildung absolviert haben, müssen sich selbst versichern. Daran ändert der Hauptwohnsitzwechsel aber nichts.

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Kontakt

Bei Fragen bezüglich der Anmeldung bitte über diesen Link: https://service.jena.de/de/kontakt an die Stadt wenden.